Steuerberater Jens Albrecht
 


Erbschafts­­steuer

Wer sich frühzeitig über die Erbschaftssteuer informiert, bleibt vor unangenehmen Überraschungen bewahrt. Denn es ist ärgerlich, wenn auch das Finanzamt nicht unerheblich miterbt. Sie wollen Vermögen vererben? Durch frühzeitige Planung lassen sich hohe Zahlungen für Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer vermeiden.


 

Die Erbschaftsteuer betrifft die meisten Steuerpflichtigen erst dann, wenn tatsächlich ein Erbfall eingetreten ist, man einen lieben Angehörigen ver­loren hat. Dabei ist es von entscheidendem Vorteil, wenn man sich früh­zeitig mit der Thematik auseinandersetzt. Dies beginnt nicht erst mit dem Verfassen eines Testamentes. Bereits bei der Erstellung einer Vermögens­übersicht wird deutlich, ob eine Beratung zu erbschaft- und schenkungs­steuerlichen Fragen sinnvoll ist. Allein die derzeit stetig steigenden Boden­richtwerte führen bei Immobilienbesitzern (verdeckt) zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer.

Im steuerlichen Sinne werden Erbschaft und Schenkung nahezu gleich­gestellt. In beiden Fällen erhält der Begünstigte ein Vermögen, ohne dafür zu bezahlen. Des „Pudels Kern“: Vererben kann man nur einmal – ver­schenken aber mehrfach. Unter Anwendung der Freibeträge ergibt sich hier ein Gestaltungsspielraum, den man kennen sollte. Aber Vorsicht, Steuern sind immer nur „das halbe Leben“. Schenkungen haben auch rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen, die im Vorfeld der Schenkung genau analysiert werden müssen. Diesen kann mit Widerrufsrechten, Nießbrauch oder Wohnrechten begegnet werden. Das steuerliche und rechtliche „Terrain“ ist dabei sehr vielfältig.

Unser Angebot:

  • Beratung zur Vermögensnachfolge und Berechnung der Steuerbelastung
  • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen
  • steueroptimierte Unternehmensübertragungen
  • Testamentsvollstreckung

 




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